Faschingsprogramm des CCW 2025: 28.02.2025: Öffentliche Generalprobe im Warener Suppentopf | 01.03.2025: Maskenball im Warener Suppentopf | 02.03.2025: Kinderfasching im Warener Bürgersaal | 03.03.2025: Rosenmontagsball im Seehotel Ecktannen
Die Stadt Waren (Müritz) hat zwei Sanierungsgebiete. Das Gebiet der "Südlichen Innenstadt", in dem die Sanierung größtenteils bereits abgeschlossen ist, und das Gebiet der "Nordlichen Innenstadt". In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten kann die Stadt Waren (Müritz), vertreten durch den Sanierungsträger, der EGS Mecklenburg-vorpommern, Büro Rostock auf der Grundlage einer Vereinbarung die unrentierlichen Kosten einer Gebäudesanierung oder auch eine Neubaumaßnahme fördern. Hier werden folgende Kategorien unterschieden:
- Teilmodernisierung (Modernisierung von Gebäudeteilen)
- kleinteilige Modernisierungsmaßnahmen und bei ortsbildverbessernden Maßnahmen im Außenbereich des Gebäudes auf der Grundlage der städtischen Richtlinie
- Neubau von Gebäuden (Mehraufwand, der durch Bauen in der Innenstadt entsteht sowie Mehraufwand bei gestalterischen Auflagen) auf Grundlage der städtischen Richtlinie
Bei Neubau kann eine erhöhte Zusatzförderung für familienfreundliches und barrierefreies Bauen erfolgen.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie zur Förderung kleinteiliger privater Gestaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung der Stadt Waren (Müritz) (PDF 53.9 KB)
- Richtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des städtebaulichen Mehraufwandes bei Neubau von baulichen Anlagen gem. Städtebauförderungsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern – StBauFR M-V – F.3 (PDF 46.2 KB)