Ausschreibunge finden Sie im BEWERBERPORTAL! der Stadt Waren (Müritz). Bitte laden Sie dort Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen elektronisch hoch.
Die Stadt Waren (Müritz) hat zwei Sanierungsgebiete. Das Gebiet der "Südlichen Innenstadt", in dem die Sanierung größtenteils bereits abgeschlossen ist, und das Gebiet der "Nordlichen Innenstadt". In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten kann die Stadt Waren (Müritz), vertreten durch den Sanierungsträger, der EGS Mecklenburg-vorpommern, Büro Rostock auf der Grundlage einer Vereinbarung die unrentierlichen Kosten einer Gebäudesanierung oder auch eine Neubaumaßnahme fördern. Hier werden folgende Kategorien unterschieden:
- Teilmodernisierung (Modernisierung von Gebäudeteilen)
- kleinteilige Modernisierungsmaßnahmen und bei ortsbildverbessernden Maßnahmen im Außenbereich des Gebäudes auf der Grundlage der städtischen Richtlinie
- Neubau von Gebäuden (Mehraufwand, der durch Bauen in der Innenstadt entsteht sowie Mehraufwand bei gestalterischen Auflagen) auf Grundlage der städtischen Richtlinie
Bei Neubau kann eine erhöhte Zusatzförderung für familienfreundliches und barrierefreies Bauen erfolgen.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie zur Förderung kleinteiliger privater Gestaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung der Stadt Waren (Müritz) (PDF 53.9 KB)
- Richtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des städtebaulichen Mehraufwandes bei Neubau von baulichen Anlagen gem. Städtebauförderungsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern – StBauFR M-V – F.3 (PDF 46.2 KB)