Wasser- und Bodenverbände sind Organisationen, die im öffentlichen Interesse und zum Nutzen ihrer Mitglieder Aufgaben der Wasser- und Bodenwirtschaft wahrnehmen. Den Verbänden wurde im Landeswassergesetz die Unterhaltungslast für die Gewässer zweiter Ordnung und deren Anlagen sowie der übrigen Deiche übertragen. Sie finanzieren die Durchführung ihrer Aufgaben aus Beiträgen der Mitglieder und aus Zuwendungen des Landes, Bundes und EU. Die Beiträge der Mitglieder richten sich nach der Maßgabe, wie das Mitglied Vorteil von der Tätigkeit des Verbandes hat und wie es am Verbandsgebiet beteiligt ist. Die Veranlagungsregel zur Bemessung des Vorteils wird in einer Satzung festgelegt. Im Gesetz über die Bildung von Wasserunterhaltungsverbänden (GUVG) M-V ist geregelt, dass diesen Verbänden die Gemeinden als Mitglieder angehören. Die Gemeinde ist nach der Kommunalgesetzgebung verpflichtet, die Beiträge an die Wasser- und Bodenverbände über Abgaben auf die einzelnen Grundstücke umzulegen.