Bescheinigung nach § 7h EStG (Einkommensteuergesetz)

Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet setzt die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten bei Gebäuden nach § 7h EStG eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde voraus.
Hierzu ist vor Beginn der Baumaßnahme eine Vereinbarung über die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde zu schließen.
Für die steuerliche Begünstigung von Baudenkmalen ist die Denkmalbehörde zuständig.