Eröffnungskonzert, Do 20. Juni, 19.00 Uhr ; Wandelkonzert, Fr 21. Juni ab 18.00 Uhr; Mitsing-Probe, Sa 22. Juni, 9.30 – 13.00 Uhr; Ausstellung & Matinee, Sa 22. Juni, 11.00 Uhr ; Kurkonzert, Sa 22. Juni, 15.00 Uhr ; Musik-Gottesdienst, So 23. Juni, 10.00 Uhr; Benefizkonzerte, So 23. Juni ab 11.00 Uhr; Abschlusskonzert, So 23. Juni, 19.30 Uhr
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet setzt die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten bei Gebäuden nach § 7h EStG eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde voraus.
Hierzu ist vor Beginn der Baumaßnahme eine Vereinbarung über die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde zu schließen.
Für die steuerliche Begünstigung von Baudenkmalen ist die Denkmalbehörde zuständig.