Am 9. April 2026 wurden die neu errichteten Steganlagen an der Feisneck offiziell ihrer Bestimmung übergeben. Mit dem Projekt „Feisneck erleben“ sind der Badesteg am Naturbad Feisneck sowie eine Beobachtungsplattform für Wasservögel entstanden.
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet setzt die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten bei Gebäuden nach § 7h EStG eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde voraus.
Hierzu ist vor Beginn der Baumaßnahme eine Vereinbarung über die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde zu schließen.
Für die steuerliche Begünstigung von Baudenkmalen ist die Denkmalbehörde zuständig.
