Am 9. April 2026 wurden die neu errichteten Steganlagen an der Feisneck offiziell ihrer Bestimmung übergeben. Mit dem Projekt „Feisneck erleben“ sind der Badesteg am Naturbad Feisneck sowie eine Beobachtungsplattform für Wasservögel entstanden.
Hinweise zum Verfahren bei Wild- und Jagdschäden:
Die Anzeige bei der örtlichen Ordnungsbehörde muss innerhalb von einer Woche nach Bekanntwerden für den Geschädigten angezeigt werden (Formblatt verwenden). Der Schaden selbst darf nicht älter als 4 Wochen sein (Verfahren wird eröffnet, wenn die Fristen eingehalten sind). Die Höhe des Schadens in € muss bei der Anzeige mitgeteilt werden.
Zur Anzeige ist das entsprechende Formblatt zu nutzen.
Formular (PDF 68 KB)
