Wir laden Sie herzlich ein zum: Sommer Qui-Gong am 23. Juli um 17:00 Uhr; DrumCircle am 23. Juli um 19:00 Uhr sowie zum Kurkonzert mit der Jeanine Vahldiek Band am 30. Juli um 19:00 Uhr im Kurpark, Bühne am Brunnen.
Nach Auflösung der Ehe durch Tod, Scheidung oder Aufhebung führen die Ehegatten grundsätzlich ihren Ehenamen weiter. Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann jedoch erklären, dass er anstelle seines Ehenamens seinen Geburtsnamen wieder annimmt. Er kann aber auch den Familiennamen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung seines Ehenamens geführt hat.
Diese Erklärung kann in jedem Standesamt persönlich abgegeben werden, wirksam wird sie aber erst mit der Entgegennahme durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt, welches das Eheregister führt.
Die Gebühr für die Erklärung beträgt 35,00 Euro.