Fahrzeuge dürfen die Brücke nur mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen und einer Höhe von maximal 3,30 Metern befahren. Zusätzlich sind Fahrzeugüberfahrten bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 9 Tonnen und einer maximalen Höhe von bis zu 3,30 Meter im Einzelfall mit einer Sondergenehmigung möglich. Die Sondergenehmigung kann bei der Stadt Waren (Müritz) beantragt werden. Fußgänger und Radfahrer können die Brücke einseitig passieren.
Kirchenaustritt
Zuständig für den Kirchenaustritt ist Ihr Wohnsitzstandesamt.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
Gebühr: 15,-€
Sie erhalten über den Austritt aus der Kirche eine Bescheinigung.
Kirchensteuergesetz (externer Link)