... und weitere Informationen aus der Verwaltung....
Kirchenaustritt
Zuständig für den Kirchenaustritt ist Ihr Wohnsitzstandesamt.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
Gebühr: 15,-€
Sie erhalten über den Austritt aus der Kirche eine Bescheinigung.
Kirchensteuergesetz (externer Link)