Wenn Sie sich für einen passenden Trauort entschieden haben, sind einige Vorbereitungen notwendig. Die Anmeldung zur Eheschließung nehmen Sie im zuständigen Standesamt vor, sie ist sechs Monate gültig. Vor Ihrer Anmeldung empfiehlt es sich in jedem Fall, beim Standesamt anzufragen, welche Urkunden und Bescheinigungen vozulegen sind.
Zuständig für die Anmeldung ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der künftigen Ehepartner gemeldet ist. Heiraten können Sie hingegen, wo immer Sie wollen. Die Standesbeamten Ihres Heimatstandesamtes übersenden alle Anmeldeunterlagen an Ihr Eheschließungsstandesamt. Es ist grundsätzlich erforderlich, dass beide Partner zur Anmeldung der Eheschließung gemeinsam im Standesamt vorsprechen. Sollte dies aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, kann ein Partner schriftlich bevollmächtigt werden.
Sofern ein Eheschließender eine ausländische Staatangehörigkeit besitzt, sind in Abhängigkeit des jeweiligen Heimatrechts einige Besonderheiten zu beachten. Ihr Standesbeamter oder Ihre Standesbeamtin berät Sie auch diesbezüglich gern. Welche Unterlagen das Standesamt zur Prüfung der Ehefähigkeit benötigt, hängt immer vom Einzelfall ab. Erkundigen Sie sich daher persönlich beim Standesamt. Eine unverbindliche Information dazu geben wir Ihnen auch bereits in den folgenden Absätzen.
Seit Juli 1998 sind Trauzeugen nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Optional können Sie aber bis zu zwei Trauzeugen benennen. Die Trauzeugen müssen beim Trautermin volljährig sein und sich mit gültigem Ausweis legitimieren. Die Personalien (Name, Vorname und Wohnanschrift) der Trauzeugen sollten im Vorfeld im Standesamt eingereicht werden. Selbstverständlich können Sie zu Ihrer Trauung auch Gäste mitbringen. Die Anzahl der Gäste richtet sich nach dem jeweiligen Trauort.
Reservierung eines Heiratstermins und Anmeldetermins
Wenn Sie einen festen Heiratstermin geplant haben, sollten Sie sich rechtzeitig telefonisch Ihren Wunschtermin reservieren. Terminreservierungen für den Sommer 2022 sind ab Anfang November 2021 möglich. Sofern unser Terminkalender es erlaubt, können Sie selbstverständlich auch kurzfristig heiraten. Wünschen Sie eine Trauung in einer unserer Außenstellen, stimmen Sie Ihren Wunschtermin bitte zuerst mit der Außenstelle und anschließend mit uns ab. Die amtliche Anmeldung der Eheschließung ist frühenstens sechs Monate vor dem geplanten Termin möglich. Für die Anmeldung und / oder Absprache Ihrer Eheschließung in unserem Standesamt reservieren Sie bitte (auch gerne kurzfristig) telefonisch einen entsprechenden Termin.
Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung im Standesamt Waren (Müritz):
Für Eheschließende, die noch nicht verheiratet waren:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister vom Standesamt des Geburtsortes,
- Personalausweis oder Reisepass,
- Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes (nur für Einwohner des Amtes Seenlandschaft).
Für Eheschließende, die bereits verheiratet waren, zusätzlich:
- die Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil.
Für Eheschließende, die verwitwet sind, zusätzlich:
- die Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten bzw. Lebenspartners.
Für Eheschließende, die ein gemeinsames Kind haben:
- aktuelle Geburtsurkunde des Kindes,
- Vaterschaftsanerkennung,
- Sorgerechtsnachweis.
Für Eheschließende mit einem ausländischen Partner:
- Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig beim Standesamt zu den erforderlichen Unterlagen.