10 - Hauptamt
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Stadt Waren (Müritz) im Bereich Kultur – Kulturförderrichtlinie
veröffentlicht am 16.03.2021
Die vielfältigen und abwechslungsreichen Angebote in Kunst und Kultur sind ein unverzichtbarer Bestandteil im Leben unserer Stadt für Einwohnerinnen und Einwohner und Touristen geworden. Verbände und Vereine, Künstlerinnen und Künstler und andere Einzelschaffende, aber auch private Anbieter und Unternehmen schaffen durch ihre Aktivitäten eine breite Kulturlandschaft, die auch über die Stadtgrenzen hinaus bekannt ist. Die Stadt Waren (Müritz) fühlt sich für diese Entwicklung mit verantwortlich und wirkt entsprechend ihren Möglichkeiten unterstützend und fördernd bei den verschiedenen Events und Projekten. Die Stadt Waren (Müritz) erlässt folgende Verwaltungsvorschrift:
Richtline Textfassung (PDF 65 KB)
Richtlinie unterzeichnet (PDF 1.519 KB)
Neubesetzung der Schiedsstelle
veröffentlicht am 31.01.2020
Gem. § 3 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden v. 13. September 1990, in der aktuellen Fassung, sind nach Ablauf von 5 Jahren die Schiedsstellen neu zu besetzen. Die Schiedsstellen haben eine sehr wichtige Funktion. In bürgerlichen Rechtsangelegenheiten findet das sog. Schlichtungsverfahren statt. Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, die Streitsache im Wege eines Vergleichs beizulegen.
ganzer Text - Angaben zur Bewerbung