Unter Stadtmonitoring (dt.: Stadtüberwachung) versteht man die langfristige Beobachtung ausgewählter Kenngrößen zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit des Stadtentwicklungskonzeptes. Ziel ist es, eingeleitete Maßnahmen zu bestätigen oder im Falle eines Misserfolges gegen zu steuern.
Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland hat in den vergangenen Jahren das Stadtmonitoring immens an Bedeutung gewonnen. Die Ziele der Stadtentwicklung werden in einem Stadtentwicklungskonzept festgeschrieben. Dieses definiert den langfristigen Handlungsrahmen für eine städtebaulich geordnete, sozial verträgliche, wirtschaftlich tragfähige und ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung. Die Stadtvertretung hat im Februar 2015 die 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2030 (ISEK) der Stadt Waren (Müritz) beschlossen.
Das Stadtmonitoring definiert zunächst die Beobachtungsschwerpunkte (Nachhaltigkeitsindikatoren), an denen die Wirksamkeit der Maßnahmen aus dem Stadtentwicklungskonzept überwacht wird.
Durch die Erhebung der Indikatoren und den Vergleich über mehrere Jahre werden Entwicklungstendenzen deutlich, die entweder die getroffenen Maßnahmen bestätigen oder eine Korrektur einleiten.
Das Monitoring Stadtentwicklung für Waren (Müritz) wird für die Gesamtstadt und die städtebaulichen Gesamtmaßnahmen seit dem Basisjahr 2004 (Beginn des Monitoring Stadtentwicklung) jährlich zum Stichtag 31.12. fortgeschrieben. Das Monitoring betrachtet im Wesentlichen die Punkte Bevölkerungsentwicklung, Wirtschaft und Beschäftigung sowie Kaufkraftentwicklung, Wohnungswirtschaftliche Entwicklung, Infrastrukturelle Ausstattung sowie Tourismus. Neben der Gesamtstadt werden auch die städtebaulichen Gesamtmaßnahmen „Sanierungsgebiet Innenstadt“, „Stadtumbaugebiet Waren West“ und das „Beobachtungsgebiet Papenberg I“ betrachtet.