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Bekanntmachungen der Gemeindewahlleitung 2021
Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik zur Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 26. September 2021
veröffentlicht am 14.09.2021
Ergänzung zur Wahlbekanntmachung
1. Auf der Grundlage des § 3 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S.962), werden zur Bundestagswahl 2021 unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt.
Bekanntmachung (PDF 20 KB)
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
veröffentlicht am 18.08.2021
... für die Wahl zum 20 Deutschen Bundestag am 26. September 2021 und zum 8. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über Einteilung in Wahlbezirke - Stadt Waren (Müritz)
veröffentlicht am 10.09.2021
Wahl zum Deutschen Bundestag und zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern am 26.09.2021 von 8:00 bis 18:00 Uhr
Amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin zum Nachrücken von Ersatzpersonen in die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz)
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 28.01.2021 (GVOBl. M-V S. 68) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2018 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt.
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Herr Hannes Thies
für Frau Jutta Gerkan
Waren (Müritz), 17.06.2021
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 28.01.2021 (GVOBl. M-V S. 68) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2018 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt.
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Herr Hannes Thies
für Frau Jutta Gerkan
veröffentlicht am 18.06.2021
Waren (Müritz), 17.06.2021
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Amtliche Bekanntmachung zum Nachrücken von Ersatzpersonen in die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz)
veröffentlicht am 09.03.2021
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 10.04.2019 (GVOBl. M-V S. 138) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2018 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt. Freie Demokratische Partei – FDP Herr René Dreier für Herrn Daniel Niebuhr
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Waren (Müritz), 09.03.2021
Amtliche Bekanntmachung zum Nachrücken von Ersatzpersonen in die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz)
veröffentlicht am 21.01.2021
Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz am 10.04.2019 (GVOBl. M-V S. 138) und § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02.03.2011 (GVOBl. M-V S. 94) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.12.2018 (GVOBl. M-V S. 448) gebe ich nachstehend die Ersatzpersonen, auf die ein Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) gegangen ist, bekannt. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Herr Maik Kolloch für Herrn Dr. Fabian Föhring
Kleemann
Gemeindewahlleiterin
Waren (Müritz), 21.01.2021
Abstands- und Hygieneregeln zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 während der Wahl zum Deutschen Bundestag und des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am 26.09.2021
Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass in den einzelnen Wahllokalen die vorgeschriebenen Abstandsregeln von 1,5 Metern gelten sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Kinder bis zum Schuleintritt und Personen mit Attest ausgenommen). Generell wird den Wählerinnen und Wählern empfohlen, an der Wahl zum Deutschen Bundestag und zur Wahl des Landtages Mecklenburg-Vorpommern per Briefwahl teilzunehmen, um ein erhöhtes Ansteckungsrisiko zu minimieren. Wählerinnen und Wähler, die sich in Quarantäne befinden, können mittels Briefwahl an den Wahlen teilnehmen. Dazu kann ein formloser Antrag bei der Einwohnermeldebehörde mittels Brief oder E-Mail gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann an die Wählerinnen und Wähler versandt.
Des Weiteren ist in jedem Wahllokal ein Desinfektionsmittelspender zur Handdesinfektion bereitgestellt. Es wird darum gebeten, sich die Hände, bevor die Wahlkabine betreten wird, zu desinfizieren. Das Wahllokal wird in regelmäßigen Abständen durchgelüftet. Die vorhandenen Kugelschreiber (gerne können auch eigene Kugelschreiber benutzt werden) in den Wahlkabinen, die Wahlurne und die Tische werden regelmäßig desinfiziert.
Es ist vorgesehen, dass sich nur eine bestimmte Anzahl von Wählerinnen und Wählern gleichzeitig im Wahllokal aufhalten soll. Dazu regelt die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher des jeweiligen Wahllokals den Zutritt ins Wahllokal. Sollte es auf Grund dessen zu Warteschlagen vor dem Wahllokal kommen, gelten die entsprechenden Abstandsregeln von 1,5 Metern sowie die Maskenpflicht.
Änderung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17
Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III
vom 11. Juni 2021
Die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17 Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III vom 30. März 2021: “Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021“ wird insoweit geändert, als auf die Vorschrift des § 52a des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1482) geändert worden ist, für das weitere Wahlvorschlagsverfahren hingewiesen wird.
Gemäß § 52a BWahlG gelten bei der Wahl des 20. Deutschen Bundestages § 20 Absatz 2 und 3 BWahlG und § 34 Absatz 4 Satz 1 der Bundeswahlordnung in der derzeit geltenden Fassung mit der Maßgabe, dass die Zahl der danach erforderlichen Unterstützungsunterschriften jeweils auf ein Viertel reduziert ist.
Kreiswahlvorschläge der in § 18 Absatz 2 BWahlG genannten Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren sowie andere nach § 20 Absatz 3 BWahlG eingereichte Kreiswahlvorschläge müssen folglich nur noch von mindestens 50 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Für die weiteren Voraussetzungen und Bestimmungen zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge wird vollumfänglich auf die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17 „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021“ vom 30. März 2021 verwiesen.
Neubrandenburg, den 11.06.2021
gez. Johannes Waeller
stellv. Kreiswahlleiter
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17 (PDF 205 KB)
Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III
vom 30. März 2021
Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 8. Dezember 2020 den 26. September 2021 als Termin für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag bestimmt (BGBl. I S. 2769).