Zensus-Befragung in Präsenz und ab sofort auch telefonisch
Seit Mai 2022 erfolgt bundesweit die Volkszählung. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es drei Erhebungsstellen je eine in Demmin, Neustrelitz und Waren. Das Ziel der Haushaltsbefragung sind Zahlen und Fakten für politische Entscheidungen in der Planung des öffentlichen Lebens. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte werden die Angaben von circa 45.000 Personen erfragt.
Die Bürgerinnen und Bürger werden mittels Zufallsverfahren ausgewählt und erhalten per Post eine Terminankündigung für die Befragung. Grundlage für die Auswahl der Befragten sind die Melderegister in Deutschland. Bisher wurden die Befragungen stets persönlich vor Ort durchgeführt. Aufgrund einer bundesweiten Änderung kann die Erhebungsbeauftragte beziehungsweise der Erhebungsbeauftragte ab sofort die Befragung auch telefonisch durchführen. In der Terminankündigung ist festgelegt, ob die Befragung im Haushalt der Person oder telefonisch durchgeführt wird. Bei einer telefonischen Befragung ruft die Bürgerin oder der Bürger zum festgelegten Termin die Befragerin oder den Befrager an. Das Zensus-Team wird zwecks Befragung die Bürgerin oder den Bürger nicht anrufen, da die Telefonnummern der Haushalte dem Zensus-Team nicht bekannt sind.
Die Bürgerin und der Bürger haben weiterhin die Möglichkeit, den telefonischen Termin oder die persönliche vor Ort Befragung in Absprache mit der Erhebungsbeauftragten oder dem Erhebungsbeauftragten zu verlegen, wenn der vorgeschlagene Termin nicht wahrgenommen werden kann. Laut § 23 Zensusgesetz 2022 sind die Bürgerinnen und Bürger auskunftspflichtig. Die Befragung dauert erfahrungsgemäß nur fünf bis zehn Minuten.
Von den bereits besuchten Haushalten werden circa vier Prozent bei einer Wiederholungsbefragung erneut von Erhebungsbeauftragten aufgesucht und befragt. Dies dient der Qualitätssicherung der zuvor erfassten Daten.
Die zweite bundesweite Änderung ist der Erhebungszeitraum. Dieser wurde von Mitte August auf Ende September verlängert. Wer als Interviewerin und Interviewer beim Zensus-Team mitmachen möchte, kann sich daher noch kurzfristig melden. Die Erhebungsbeauftragten erhalten für ihre Tätigkeit eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 1.500 Euro. Diese richtet sich nach der Anzahl der befragten Personen.
Pressemitteilung PDF (78 KB)
Bei Interesse bitte schnellstmöglich melden bei:
• Erhebungsstelle Neustrelitz:
E-Mail: ehst-neustrelitz@zensus-ost.de
Tel.: 03981 4530 995
• Erhebungsstelle Waren
E-Mail: ehst-waren@zensus-ost.de
Tel.: 03991 1878 160
• Erhebungsstelle Demmin
E-Mail: ehst-demmin@zensus-ost.de
Tel.: 03998 2598 822
Zensus 2022
Warum gibt es den Zensus? Der Zensus (auch Volkszählung) ist eine gesetzlich angeordnete Erhebung, der alle 10 Jahre in Deutschland durchgeführt wird. Stichtag ist der 15. Mai 2022. Die Ergebnisse des Zensus sind Basis für die Beantwortung vieler Fragen, wie z. B.: Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner hat Deutschland? Wie wohnen, leben und arbeiten die Menschen? Wo werden neue Schulen, Kindergärten, Wohnungen oder Einrichtungen für ältere Menschen gebraucht? Der Zensus liefert somit wichtige grundlegende Daten für Wissenschaft, Wirtschaft und Politik und ist maßgebend für viele finanz- und gesellschaftspolitische Entscheidungen.
Zeitraum der Befragungen: ab 16.05.2022 für ca. 3 Monate
weitere Fragen
Wer ist für den Zensus zuständig?
Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Zur Durchführung vor Ort wurden Erhebungsstellen gebildet. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind die folgenden Erhebungsstellen zuständig:
- Erhebungsstelle Waren (Müritz), ehst-waren@zensus-ost.de, 03991 1878160
- Erhebungsstelle Neustrelitz, ehst-neustrelitz@zensus-ost.de, 03981 4530995
- Erhebungsstelle Demmin, ehst-demmin@zensus-ost.de, 03998 2598822
Wie werden die Befragungen durchgeführt?
1. Haushaltsbefragungen und Befragungen in Wohnheimen führen die Interviewer (w/m/d) in Form eines persönlichen Gesprächs durch.
2. Erhebungen in Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Alten- und Pflegeheime) werden durch die Erhebungsstellen durchgeführt.
3. Gebäude- und Wohneigentum wird durch das Statistische Amt M-V festgestellt. Gemäß § 23 Zensusgesetz 2022 besteht für alle Erhebungen im Zensus eine Auskunftspflicht.
Datenschutz
Die Sicherheit der Daten hat höchste Priorität. Diese wird durch die Geheimhaltungspflicht aller am Zensus Beteiligten gewährleistet. Die persönlichen Daten der befragten Personen werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht.