PM Wichtige Information

13.08.2020
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl am 13. September 2020

1. Das Wählerverzeichnis zu der Bürgermeisterwahl für die Wahlbezirke der Gemeinde  Stadt Waren (Müritz) wird in der Zeit vom 24. August 2020 bis 28. August 2020 während der allgemeinen Öffnungszeiten Stadt Waren (Müritz), Bürgerbüro, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten der Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 und 5 BMG eingetragen ist. Die Wählerverzeichnisse werden im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
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Ganze Bekanntmachung (PDF - 159 KB)