Informationen zur Baustelle

14.09.2021
Ergänzung zur Wahlbekanntmachung

Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik zur Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 26. September 2021
1.  Auf der Grundlage des § 3 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S.962), werden zur Bundestagswahl 2021 unter  Wahrung  des  Wahlgeheimnisses  in  ausgewählten  allgemeinen  Wahlbezirken  und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt.
Bekanntmachung (PDF 20 KB)